HTW-Cloud: Speicherobergrenze wird eingeführt

Die HTW-Cloud hat sich seit 2019 zu einem breit genutzten Kollaborationsmedium entwickelt. Als temporäre Austauschplattform für Daten sowie deren gemeinsame Bearbeitung erfüllt die HTW-Cloud besondere Anforderungen aus den Fach- und Verwaltungsbereichen sowie Projekten. 

Die Nutzung unterliegt seit Inbetriebnahme gewissen Regeln (u.a. fairer Umgang mit den vorhandenen Ressourcen), auf deren Einhaltung unter https://rz.htw-berlin.de/anleitungen/cloud/ hingewiesen wird. Die Nutzung der Cloud als Ersatz bzw. die Auslagerung bereichsbezogener Speicher- und Backup-Funktionalitäten gehören nicht zu einer fairen Nutzung.

Um die Funktionalität und den wirtschaftlich vertretbaren Betrieb weiterhin für alle Nutzer*innen aufrecht erhalten zu können, müssen ab dem neuen Jahr einige Limitierungen (u.a. Speicherobergrenze/Quota) aktiviert werden. Wird ein Dokument in der HTW-Cloud geändert und gespeichert, wird der vorherige Stand als eine alte Version gespeichert. Diese alten Versionen werden nur für 14 Tage aufbewahrt und anschließend entfernt.

Für spezifische Anforderungen der Fachbereiche und Projekte hat das HRZ Dienstleistungspakete in Vorbereitung. Diese beinhalten eigene Kollaborationsplattformen auf Basis separater Cloud-Instanzen. Diese können von den Bereichen und Projekten vom HRZ abonniert werden.  Interessent*innen wenden sich bitte an die IT-Hotline.